Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß §19 Abs. 3 E-GovG

Amtssignatur

Die Bundeskellereiinspektion (kurz BKI) verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente oben ersichtliche Bildmarke. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die BKI ist eine Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (kurz BML). Bei amtssignierten Dokumenten der BKI wird die Amtssignatur des BML verwendet. Siehe Amtssignatur BML

Prüfung der elektronischen Amtssignatur:

  1. Die Amtssignatur kann unter <Signatur prüfen> überprüft werden.
  2. Eine aktuelle Version des Programmes „Adobe Reader“ zeigt beim Werkzeug „Unterschriften“ die Echtheit des Dokumentes an.