Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundeskellereiinspektion ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) IDGF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Bundeskellereiinspektion verbessert laufend ihren Webauftritt. Aus diesem Grund kann sich die Einschätzung (nicht) barrierefreier Inhalte auch fortlaufend ändern.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nur teilweise oder nicht barrierefrei:

  • Teilweise fehlen Alt-Attribute für Bilder, Tabellen, Bedienelemente und Grafiken.
  • Es fehlen Informationen in leichter Sprache.
  • Es können Fehler in der Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
  • Nicht alle Dokumente sind barrierefrei zugänglich.
  • Bei Text-Vergrößerung können Inhalte und Funktionalität teilweise verloren gehen.
  • Es kann bei Grafiken und Bildern zu Abweichungen des geforderten Farbkontrasts kommen.

Aufgrund der Datenmenge und des Alters vieler Seiten und Dokumente, der Komplexität, sowie der Dynamik der Website können wir nicht alle Inhalte und Services barrierefrei gestalten. Wir arbeiten aber kontinuierlich daran, unseren Webauftritt zu verbessern.


Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.04.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Bundeskellereiinspektion durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien ist durch regelmäßige Selbsttests geplant.


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ergänzt. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.


Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an „zentrale@bundeskellereiinspektion.at“ mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website www.bundeskellereiinspektion.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.


Kontakt: Bundeskellereiinspektion

E-Mail: zentrale@bundeskellereiinspektion.at


Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden.
Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen. Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier: Beschwerdeverfahren